Um die Diskussionen um unsere Legitimation und den Anspruch, den wir stellen noch einmal aufzuklären sei gesagt,
daß es ein Recht gibt, einen Staat in Vertretung einer nicht vorhandenen, vom Volk legitimierten Regierung solange
kommissarisch zu übernehmen, bis vom Volk legitimierte Organisationen (beispielsweise ein parlamentarischer Rat)
in der Lage sind, eine Regierungsbildung auf demokratischer Basis vorzubereiten.
Wir haben keine Regierung gebildet, noch dürfen, können oder wollen wir das. Wir haben in unseren Funktionen den
Staat Deutschland für das deutsche Volk sichergestellt und proklamiert, damit die demokratischen Kräfte in unserem
Lande in die Lage versetzt werden, diesen Staat Deutschland so zu errichten, wie es schon 1990 hätte erfolgen
müssen. Unsere Funktionen sind personenunabhängig. Es hätte JEDER in Deutschland tun können – wenn sie oder er
den Weg beschritten hätte, den wir aufzeigen.
Die gesetzliche Legitimation ergibt sich aus den nachfolgenden Erläuterungen:
Des Staates Deutschland in den endgültigen Grenzen seit dem 03. Oktober 1990 [1.235 KB] in Vertretung für das
Deutsche Volk nach rechtmäßiger Verfassung vom 07. Oktober 1949 und Artikel 9 der UN-Resolution A/RES/56/83